Information für PsychThG

Information zum neuen PsychThG und damit verbundenen Änderungen der Psychologie-Studiengänge an der OVGU

Das neue Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG) wird zum 01.09.20 in Kraft treten. Das bedeutet für alle Studierenden, die ab dem WS 20/21 ein Psychologiestudium beginnen, dass der Weg zur approbierten Psychotherapeutin/ zum approbierten Psychotherapeuten nur noch über den polyvalenten Bachelorstudiengang Psychologie und den daran anschließenden Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie möglich sein wird. Für alle, die bis dahin mit dem Bachelor- oder Masterstudium bereits begonnen haben, gelten laut PsychThG Übergangsregelungen.

Das Institut für Psychologie der OVGU plant zum WS 20/21 die Einführung des polyvalenten Bachelorstudiengangs Psychologie, der den Anforderungen der Approbationsordnung entspricht und für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie qualifiziert. Wir als Institut möchten den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie anbieten und sind hier momentan in der Planungsphase. Wir werden Sie über die Entwicklungen zeitnah informieren.

Aktuelle Informationen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung finden Sie ebenfalls auf der Seite der DGPs.

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Stand 02.07.2021: Ab sofort können Studierende, die noch mit der alten SPO immatrikuliert wurden in die neue SPO (polyvalenter Bachelorstudiengang Psychologie) wechseln. Die für den Wechsel und die Annerkennung bisher absolvierter Veranstaltungen und Module erforderlichen Formulare können sie im unteren Teil der Seite herunterladen.

Am 09.07.2021 findet eine Zoomveranstaltung statt, bei der die Anmeldung für die erste Phase der Nachqualifizierung erfolgt. Hier werden auch schon die Referate für das Seminar Verfahrenslehre vergeben. Falls Sie nicht an der Zoomveranstaltung teilnehmen können, müssen Sie sich bis zum 08.07.2021, 23:59 Uhr bei Frau Dr. Michme per E-Mail anmelden. Die Zugangsdaten für Zoom erhalten Sie über die Fachschaft.

Stand 07.05.2021: Für den B.Sc.-Studiengang Psychologie ist die berufsrechtliche Anerkennung entsprechend des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt erteilt worden.

Informationsveranstaltung vom 04.06.2021: hier finden Sie die Präsentation

 

Dokumente für den Übertritt in die neue SPO (polyvalenter B.Sc. Psychologie):

 Äquivalenztabelle: Enthält Informationen darüber, welche Module der alten SPO für die neue SPO (polyvalenter B.Sc.) anerkannt werden können.

1_Erklaerung_Uebertritt_Bsc_Psychologie_300621: Mit diesem Dokument erklären Sie Ihren Wechsel in die neue SPO.

2_Anlage1_Uebertritt_Bsc_Psychologie_300621: In diesem Dokument kreuzen Sie die Module an, die Sie beim Übertritt anrechnen lassen können.

--> Dokument 1 und 2 geben Sie zusammen beim Prüfungsamt ab.

Für die Anrechnung von klinischen Praktika im Rahmen der Nachqualifikation ist Frau Dr. Anja Michme zuständig. Falls Sie sich bisher absolvierte Praktika anrechnen lassen möchten, müssen Sie folgende Dokumente abgeben:

3_Anlage2_Praktikumsnachweis_Nachqualifizierung (Stand 06.07.21): Dieses Formular lassen Sie am besten von Ihrer Praktikumseinrichtung ausfüllen. Wenn dies nicht möglich ist, reichen Sie Ihre Praktikumsunterlagen und -nachweise bei Frau Dr. Michme zur Überprüfung ein.

Je nachdem, ob Sie das Orientierungspraktikum und/oder die berufspraktische Tätigkeit I anrechnen lassen möchten reichen Sie auch die folgenden Dokumente ausgefüllt ein. Diese Dokumente erhalten Sie bei Anerkennung der Praktikumsteile für Ihre Unterlagen zurück.

4_Orientierungspraktikum

5_BQT1

Momentan warten wir für das Vorgehen zur Anerkennung von bereits absolvierten Praktika auf das endgültige Okay vom Landesprüfungsamt.

 

Letzte Änderung: 06.07.2021 - Ansprechpartner: